Der Investor, der im Rahmen einer Kapitalerh hung Aktien zeichnet, wird - wie bei Unternehmensk ufen blich - ein Interesse daran haben, dass die AG die Gew hrleistungen hierf r bernimmt. Der Grundsatz der Verm gensbindung bei der AG untersagt jedoch Leistungen an Aktion re, soweit es sich nicht um Gewinnaussch ttungen handelt. Der Autor befasst sich unter Aufarbeitung vorhandener Rechtsprechung und Literatur damit, ob die AG nach geltendem Recht gegen ber dem Investor Gew hrleistungen bernehmen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht m glich ist. Im Folgenden werden Alternativgestaltungen analysiert. Die Ausarbeitung endet mit einer Betrachtung de lege ferenda, inwieweit der AG die M glichkeit einger umt werden sollte, eine Gew hrleistungshaftung zu bernehmen. Der Autor spricht sich daf r aus, eine solche in Anlehnung an die Grunds tze der B rsenprospekthaftung zuzulassen.
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