Kann die Juristische Methodenlehre in einer dichtgewobenen Rechtsordnung "Gerechtigkeit" als Argument zulassen? Die Gefahr, dass auf diese Weise ungeschriebene Normen gegen geschriebene, ethische Belange gegen technische sowie individuelle Anliegen gegen kollektive in Stellung gebracht und so die Entscheidungen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers uberspielt werden, legt eine verneinende Antwort nahe. In der Tat realisiert und mediatisiert...
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