In kartellrechtlicher Hinsicht sind die Behandlungsmethoden der EU durch die berbr ckung zwischen Kartellverbot und Fusionskontrolle zu charakterisieren. Im Vergleich dazu wurde in China ein Pr fsystem ber Gemeinschaftsunternehmen bis jetzt noch nicht vollst ndig entwickelt. In dieser Arbeit wird gekl rt, wie die Pr fung des Gemeinschaftsunternehmens in China erfolgen kann. Die Einzelheiten werden nach Aufgreif- und Eingreifkriterien dargestellt, um herauszufinden, ob, wie in der EU, die Klassifikation zwischen Voll- und Teilfunktionsgemeinschaftsunternehmen notwendig ist sowie in welcher Konstellation ein Gemeinschaftsunternehmen einer Doppelkontrolle unterliegt. Es wird weiterhin gepr ft, welche Gemeinschaftsunternehmen allein in den Anwendungsbereich des Kartellverbots fallen.
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