Die verschiedenen Konzepte fahrl ssiger Mitt terschaft werden dargestellt und als nicht berzeugend befunden. Der Hauptteil der Arbeit analysiert nach der kursorischen Feststellung, dass das Analogieverbot der Figur nicht entgegensteht, konkret die Unbegr ndbarkeit fahrl ssiger Mitt terschaft auf der Grundlage des h chstpers nlichen Schuldprinzips, das als verfassungsrechtlicher Grundsatz die Grundlage des gesamten Strafrechtssystems bildet. Die richtige L sung bei fahrl ssigem Zusammenwirken besteht in einer Vorverlagerung des Fahrl ssigkeitsschuldvorwurfs unter Annahme eines psychischen Beitrags zum Erfolgseintritt. Dies entspricht sowohl dem Wesen der Fahrl ssigkeitsdelikte als auch dem Schuldprinzip.
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