Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,5, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule f r Polizei (-), Veranstaltung: Seminar Ausgew hlte Problembereiche der Verkehrs berwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und l ste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Stra enverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort die pers nlichen Anforderungen an Fahrzeugf hrer im ffentlichen Stra enverkehr national geregelt sowie Einteilungen in Fahrerlaubnisklassen getroffen worden. Grunds tzlich l sst sich sagen, dass die bisherige Benennung der Fahrerlaubnisklassen mit arabischen Zahlen durch die in Europa schon vorher weit verbreitete Bezeichnung mit Buchstaben ersetzt wurde. Geschaffene Unterklassen sind an der arabischen Zahl hinter dem Buchstaben zu erkennen. Aus bislang sieben Klassen wurden 15. Die Zunahme l sst sich in der Hauptsache durch die Schaffung von f nf Klassen f r Anh nger, durch eine st rkere Abstufung in den Gewichtsklassen f r mehrspurige Fahrzeuge und die Einbindung des bisherigen Personenbef rderungsscheines in eigene Busklassen begr nden. In der vorliegenden Seminararbeit werden konkreten Ver nderungen im Bereich der Kraftr der, der Kraftfahrzeuge bis 7, 5 t zGG sowie deren Anh nger und der Zug- und Arbeitsmaschinen dargestellt. Insbesondere sollen Aussagen dar ber getroffen werden, welche Relevanz diese f r die polizeiliche Praxis (m gliche Verst e, bergangsregelungen, Umschreibungspflichten etc.) haben k nnen.
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