Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer und sind mit denwesentlichen rechtlichen Bestimmungen vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft- undSchenkungsteuer Die Erbschaftsteuer besteuert den Verm gensanfall, der sich vonTodes wegen vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Verm gens bertragungen unter Lebenden, das hei t Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die Steuer, die f r einen solchen Verm gens bergang unter Lebenden anf llt, wirdals Schenkungsteuer bezeichnet.Von der Erbschaftsteuer wirdauch in periodischen Abst nden das Verm gen von Familienstiftungen und Familienvereinen erfa t. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachla steuer, sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beimeinzelnen Erben besteuert und nicht die Erbmasseals solche. Die Erbschaftsteuer wird zu den Besitzsteuern gerechnet, denn sie wird vom Verm gen erhoben. Sie rechnet dabei zu den einheitswertabh ngigen Steuern, denn das der Erbschaftsteuer unterlie- gende Verm gen setzt sich aus verschiedenen Verm gensarten zusammen, f r die teilweise Einheitswerte festgestellt werden (Grundbesitz). Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als Verkehrsteuer ansehen, weil sie den bergang von Verm gen belastet. Bei der Erbschaftsteuer berschneiden sich die Merkmale vonBesitz- und Verkehrsteuer.
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