1. Die Lehre vom Widerstandsrecht Die Theorie der Revolution ist ein verh ltnism ig sp tes Produkt der Neuzeit, obwohl es quivalente in der politischen Theorie seit den Grie- chen gab. Das Wort revolutio tauchte bereits in der Sp tantike auf, hatte aber bis an die Wende der Neuzeit berwiegend einen naturwis- senschaftlichen, genauer physiko-politischen Sinn (Rosenstock-Huessy). Am bekanntesten wurde der Begriff durch das Werk von Nikolaus Ko- pernikus De revolutionibus orbium coelestium (1543). In der politischen Theorie der Antike sprach man berwiegend von Aufstand (stasis). qui- valente moderner Revolutionstheorie fanden sich vor allem unter zwei Formen: 1. In der Lehre vom Verfassungswandel 2. In der Lehre vom Widerstandsrecht a) Lehre vom Verfassungswandel Die Idee des Kreislaufs von Verfassungen, und die st ndige Entartungs- gefahr guter Verfassungen lie die Revolutionstheorie bei Aristoteles weniger zu einer detaillierten Untersuchung der Gr nde f r Aufst nde werden, als zu Handweisungen f r die Herrschenden, wie Aufst nde zu vermeiden seien. Als Gr nde f r Aufst nde (Politik 1302a) nennt Aristo- teies vor allem zwei: Unterprivilegierte k nnen sich emp ren, um Gleich- berechtigung zu erlangen, Eliten hingegen, um eine Mehrberechtigung, von der sie glauben, da sie ihnen zusteht, zu erlangen oder wiederherzustel- len. konomische Motive spielen eine Rolle, sind aber vor allem bei den Eliten nach Aristoteles nicht die entscheidenden. Die Unterprivilegierten nehmen nicht selten Ungleichheit des Besitzes zum Anla des Aufruhrs, die besseren M nner hingegen tun es berwiegend wegen politischer Ehren (Politik 1266b). Als Strategie zur Vermeidung von Rebellionen empfahl Aristoteies vor allem: 1.
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