" In dem ger umigen Schwurgerichtssaale befand sich eine zahlreiche Zuschauermenge. Sie geh rte meist den h heren St nden aus der Stadt und der Nachbarschaft an. Der Fall, der verhandelt werden sollte, hatte in der Gegend eine Ber hmtheit erlangt und betraf Personen und Verh ltnisse der h heren St nde. Ein adliger Gutsbesitzer der Gegend hatte bei seiner sch nen Frau einen jungen Officier betroffen und ihn niedergeschossen. Er hatte dem Paare, gegen das ihm schon seit einiger Zeit Verdacht erweckt war, aufgelauert; er war daher der vorbedachten T dtung, des Mordes, angeklagt, und seine Strafe war, wenn die Geschworenen ihn schuldig erkl rten, die Strafe der Hinrichtung durch das Beil... "