Das Internet vergisst nicht. - Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online ver ffentlichter pers nlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das Vergessen zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das Recht auf L schung normiert.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Pr gung angesiedelt ist, diskutiert das Recht auf Vergessen nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktanspr chen auf L schung gegen ber Internetsuchmaschinen wie Google.
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