Der Auftrag zur Voruntersuchung mu von der Unternehmensleitung ausgehen. Es ist nicht zweckm ig, wenn ein bestimmter Ressortleiter als Auftraggeber auftritt, weil sonst die Gefahr besteht, da er zu sehr die Interessen seines Ressorts sieht und bei der Voruntersuchung den Schwerpunkt darauf legt. Die Unternehmensleitung mu auch den Projektleiter ernennen. Dieser ist f r die gesamte Voruntersuchung verantwortlich und sollte f r die vorgesehene Aufgabe ganz freigestellt werden. Um Zugang zu allen von der Untersuchungsgruppe be- n tigten Daten und Informationen zu erhalten, mu der Projektleiter gen gend Autorit t besitzen. ln der Praxis hat sich besonders der direkte Berichtsweg vom Projektleiter zur Unternehmensleitung bew hrt. Die Ma nahmen zur Verwirklichung eines EDV-Systems lassen sich um so leichter durchsetzen, je mehr in der Unter- nehmung bekannt ist, da hinter diesem Projekt die "oberste Spitze" steht. Der Auftrag zur Voruntersuchung sollte von der Unternehmensleitung schriftlich gegeben werden und folgende Punkte behandeln: (1) Zielsetzung, (2) Vollmachten, (3) zeitliche Begrenzung, (4) Kosten, (5) Berichterstattung (a) laufende Berichterstattung (b) Schlu bericht Die Zielsetzungen der Unternehmensleitungen sind recht unterschiedlich. Sie k n- nen von der Bew ltigung einzelner Massenarbeiten (z. B. Lohn- und Gehaltsab- rechnung) bis zur Einf hrung eines MIS gehen. Dabei betrifft die Durchf hrung von Massenarbeiten mit Hilfe von EDV-Anlagen meist nur bestimmte Teile der bis- herigen Organisation. Bei einem MIS wird dagegen die gesamte bestehende Organisation in Frage gestellt. Um die Unternehmensziele in einem solchen Falle optimal zu erreichen, mu man den Weg von der Gesamtbetrachtung zur Teil- betrachtung gehen und nichtumgekehrt.
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