Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Tr ger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Die Abgrenzung ihrer Zust ndigkeiten untereinander ist gesetzlich nicht ausdr cklich geregelt. Sie ergibt sich aus einer Vielzahl von zersplitterten, historisch gewachsenen Regelungen, die bis zur Einf hrung der Unfallversicherung im Jahre 1885 zur ckreichen. Als Ankn pfungspunkt der Zuordnung gibt das SGB VII die Art und den Gegenstand des versicherten Unternehmens vor, so dass eine fachliche Gliederung der gewerblichen Berufsgenossenschaften besteht. Diese Aufteilung birgt erhebliche Vorteile, da sie eine fachspezifische Pr vention erm glicht und auch dem Erfordernis der Beitragsgerechtigkeit Rechnung tr gt. Auf der anderen Seite erschwert sie die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Berufsgenossenschaft. Diese Arbeit widmet sich einer Vielzahl von aktuellen Zust ndigkeitsproblemen zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften: Die Autorin bestimmt Kriterien f r die einheitliche Zuordnung eines Unternehmens, das ausgehend von seiner betriebstechnischen Beschaffenheit unterschiedlichen Berufsgenossenschaften zugeordnet werden m sste ( 4). Zudem untersucht sie die Zust ndigkeiten bei Unternehmensumstrukturierungen ( 5) sowie in Konzernen und Holdingsgesellschaften ( 6). Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Zuordnung von Unternehmen, die Arbeitnehmer berlassung betreiben ( 7). Abschlie end geht die Autorin auf aktuelle Zust ndigkeitsstreitigkeiten zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungstr gern der ffentlichen Hand ein ( 8).
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