Die Arbeit der umsatzsteuerlichen Unternehmer umfasst nicht nur die eigene Berufsaus bung. Sie umfasst vielmehr auch die Leistung des Unternehmers, im Dienste und f r Rechnung des Staates als Steuereinsammler zu fungieren, ohne daf r in jedweder Weise entlohnt zu werden. Der private Unternehmer sollte daher von seinem staatlichen Dienstherrn ohne viel Aufwand erfahren, wie er seine Aufgabe planungssicher zu erf llen hat. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist daher die Frage, ob die Belastungen des umsatzsteuerlichen Unternehmers staatlicherseits ausgeglichen werden m ssen, ob das geltende Recht bereits eine taugliche Ausgleichsregelung bereith lt und sollte dies nicht der Fall sein, wie eine taugliche Ausgleichsregelung ausgestaltet sein m sste.
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