Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universit t Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In zahlreichen Werbungen werden Prominente eingesetzt, um die Attraktivit t von Produkten zu steigern. So ist Werbung zu einer wesentlichen Einnahmequelle von Prominenten geworden. Teilweise nutzen Unternehmen Bildnisse oder Namen von Prominenten zur Werbung von Produkten ohne dass der Prominente damit einverstanden ist und auch ohne dass er daf r eine Gage bekommen hat. In solchen F llen steht den Prominenten ein Abwehrrecht zu, da jeder die Freiheit hat, ber die Vermarktung des eigenen Bildnisses oder Namens frei zu entscheiden. Es stellt sich die Frage, warum trotzdem immer wieder Bilder oder Namen in der Werbung erscheinen, ohne Wissen und Einverst ndnis des Abgebildeten oder des Genannten. Unternehmen handeln damit m glicherweise gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz sowie gegen das Recht am eigenen Namen und riskieren Rechtsfolgen wie Schadensersatz. Die Annahme liegt nahe, dass es auch F lle gibt, bei denen eine einwilligungsfreie Ver ffentlichung zul ssig ist und Unternehmen folglich mit keiner belastenden Rechtsfolge zu rechnen haben. In dieser Ausarbeitung soll herausgestellt werden, in welchen F llen eine Abbildung oder die Erw hnung eines Namens f r den Zweck der Werbung auch ohne Einwilligung des Prominenten zul ssig ist
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