Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Erl utert wird die sogenannte Vorbew hrung, wie sie 57 Abs. 1 Var. 2 JGG im Jugendstrafrecht vorsieht. Es folgt eine Abgrenzung zur klassischen Sanktion sowie einen kriminalpolitische Bewertung. Hauptankn pfungspunkt des Jugendstrafrechts ist die Vermeidung des Strafvollzuges und den damit einhergehenden gro en Belastungen f r den Jugendlichen. Im Hinblick auf den Erziehungsgedanken mit dem w nschenswerten flexiblen und individuellen Umgang mit den jugendlichen Delinquenten, kristallisierte sich aus der Literatur und der Justizpraxis eine extensive Interpretation des 57 I 1, 2. Alt. JGG heraus. Zus tzlich zu den bereits vorherrschenden zwei gesetzlich geregelten Aussetzungsvarianten der 27 und 21 wurde so eine dritte Alternative entwickelt: die so genannte "Vorbew hrung." Von der "Vorbew hrung" ist dann die Rede, wenn sich das Gericht die Entscheidung bez glich des Vollzugs der Strafe vorbeh lt, um nach einer gewissen "Vorbew hrungszeit" ber dessen Aussetzung zu beschlie en. In der folgenden Arbeit wird daher die Existenz der "Vorbew hrung" als Institut mittels einer dogmatischen Einordnung erl utert. Insbesondere erfolgt ein Vergleich mit den gegebenen Aussetzungsm glichkeiten. Im Anschluss werden kriminalpolitische sowie rechtliche Problemkonstellationen auf Grund der praktizierten Anwendung der "Vorbew hrung" und die damit einhergehenden Reformbestrebungen diskutiert.
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