Fr her, -als ich erwartet hatte, legten die verb ndeten Re- gierungen dem Bundesrathe den Gesetzentwurf, betreffend Aende- rung des Artikel IV des Deutschen M nzgesetzes vom 9. Juli 1873, vor. Da nach meiner Meinung eine Annahme dieses Gesetzes den Zwecken der Goldw hrungspartei wesentlich Vorschub geleistet h tte und die Discussion ber den Gesetzentwurf m glicherweise zu einer Entscheidung der in der Schwebe befindlichen deutschen W hrungsverh ltnisse f hreri k nnte, so nahm ich eine abermalige Theilung meines Buches vor und publicire die erste H lfte des zweiten Theiles als zweite Abtheilung. Im Hochsommer hoffe icb dann die dritte, abschliessende Abtheilung nachfolgen lassen zu k nnen, in welcher ich die W hrungsverh ltnisse der Haupt- culturstaaten, so weit sie f r den Bimetallismus in Betracht ko men, besprechen werde. W hrend die nachfolgenden Bl tter unter der Presse waren, fand im Deutschen Reichstage bereits die erste Lesung des oben erw hnten Gesetzentwurfes statt. Die V oraussagungen, die der Leser in den nachfolgenden Ausf hrungen finden wird, haben hier- bei die vollst l digste Best tigung erfahren. Die Anh nger der Goldw hrung schlugen eine Amendirung vor, die das Gesetz f g- lieh zu einem "Gesetz, betreffend Wiederaufnahme der Silber- verk ufe" gemacht h tte. Es zeigte sich aber auch, dass die Vorwort. IV wirthschaftliche Mehrheit des Reichstages sich nicht so ohne W ei- teres dupiren liess, und die Verhandlungen bewiesen, dass die bimetallistische Idee unter unseren Volksvertretern immer mehr an Boden gewinnt.
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