Sammelstellen - dieses Wort erscheint heute im taglichen Leben in einem ganzlich anderen Zusammenhang und nur wenige konnen diesen Begriff der osterreichischen Ruckstellungsgesetzgebung zuordnen. Auch die zeitgeschichtliche Forschung hat dieses Thema bis zur Grundung der Historikerkommission der Republik Osterreich 1998 nur in Ansatzen verfolgt. Eine Gesamtdarstellung, vor allem uber die Praxis der Sammelstellen, fehlte bisher komplett und liegt nunmehr vor. Fur jene Vermogenswerte, die nach 1945 nicht zuruckgefordert werden konnten bzw. wurden oder die erbenlos geblieben waren, wurden 1957 - aber erst in Erfullung der Verpflichtung aus Art. 26 Abs. 2 des Staatsvertrages von Wien - die Sammelstellen eingerichtet. Ihre Aufgabe bestand darin, die Ruckstellungsanspruche bezuglich derartiger Vermogen geltend zu machen, die ruckgeforderten Vermogen zu verwerten und den Erlos schliesslich an Opfer des Nationalsozialismus in Osterreich zu verteilen. Die Sammelstelle A war fur die Erfassung jener Vermogen, deren Eigentumer am 31. Dezember 1937 Mitglied der israelitischen Religionsgemeinschaft gewesen war, und Sammelstelle B fur das nicht beanspruchte Vermogen der ubrigen Verfolgten zustandig. Die Sammelstellen konnten nur Ruckstellungsanspruche nach den ersten drei, nicht jedoch nach dem vierten bis siebten Ruckstellungsgesetz erheben. Insgesamt erzielten die Sammelstellen Einnahmen in der Hohe von oS 326.157.203,40. Damit ubertraf der Wert des erblosen Vermogens um das mehr als Zehnfache jene oS 25 Mill., die das Bundesministerium fur Finanzen noch am Anfang der 50er Jahre als Maximalwert angenommen hatte. Nicht zuletzt auf Grund dieser dramatischen Unterschatzung des erblosen Vermogens war der Israelitischen Kultusgemeinde 1950 nur ein Darlehen von oS 5 Mill., an Stelle der erforderlichen oS 25 Mill. gewahrt worden. Der Bestand "Sammelstellen" konnte im Osterreichischen Staatsarchiv unter der Uberbezeichnung "Hilfsfonds" fast luckenlos erfasst werden. Georg Weis, der Geschaftsfuhrer beider Sammelstellen, hatte nach Beendigung der Tatigkeit die Ubergabe des gesamten Aktenmaterials inklusive aller Karteien an das Staatsarchiv verfugt, nachdem sich eine zunachst ins Auge gefasste Archivierung in der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien aus Platzgrunden als undurchfuhrbar erwiesen hatte
Format:Paperback
Language:German
ISBN:320578278X
ISBN13:9783205782780
Release Date:June 2004
Publisher:Vandenhoeck & Ruprecht
Length:389 Pages
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Format: Paperback
Condition: New
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