Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Die vorliegende Arbeit untersucht - vor dem Hintergrund dieses grundrechtlich gew hrleisteten Schutzes - die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht. Dabei er rtert der Autor, welche Schwierigkeiten sich bei der Errichtung einer letztwilligen Verf gung durch einen behinderten Erblasser unter anderem im Hinblick auf die Testierf higkeit sowie die unterschiedlichen Errichtungsformen ergeben. In diesem Zusammenhang werden auch die Einschr nkungen er rtert, die ein behinderter Erblasser bei der Auswahl seines Erben erf hrt (z. B. 24 Abs. 2 BeurkG). Dar ber hinaus findet eine Auseinandersetzung mit den Problemen statt, die sich bei behinderten Menschen als Erben ergeben (Stichwort: Behindertentestament).
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