Infolge der Digitalisierung hat die Verbreitung einfacher Lichtbilder gravierend zugenommen. Damit einhergegangen ist eine Zunahme der Rechtsverfolgung unzul ssiger Nutzungen durch Privatpersonen. Der urheberrechtliche Schutz einfacher Lichtbilder ist infolgedessen in die Kritik geraten. Seit Juni 2021 nimmt 68 UrhG Vervielf ltigungen gemeinfreier visueller Werke als Umsetzung von Art. 14 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) vom Lichtbildschutz aus.
Die Autorin geht im Rahmen einer rechts konomischen Analyse der Frage nach, inwieweit der verbleibende Lichtbildschutz nach 72 UrhG noch legitimiert ist und entwickelt einen Reformvorschlag. Sie besch ftigt sich zudem mit der Erforderlichkeit der Beschr nkung des Lichtbildschutzes durch 68 UrhG und analysiert die konkrete Umsetzung.
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