Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 16 Punkte, Universit t Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deutsche Telekom AG ist alleinige Gesellschafterin der DeTeMedien GmbH. Letztere hat sie exklusiv mit der Herausgabe der Telefonb cher und der sonstigen Telefonverzeichnisse, auch in elektronischer Form, betraut. Die DeTeMedien GmbH gibt s mtliche sogenannten amtlichen Telefonb cher in Deutschland heraus. Die Telefonb cher werden durch Werbung finanziert und j hrlich kostenlos an die Telefonteilnehmer des jeweiligen Bereichs abgegeben. Laut Telekom und DeTeMedien wurden f r die Datens tze von Seiten der DeTeMedien an die Telekom nahezu 93 Millionen DM bezahlt. Seit Anfang der 90er Jahre gab die DeTeMedien die Daten aller Telefonb cher Deutschlands auch gesammelt auf CD-ROM ab, allerdings zum Preis von 3.950 DM. Etwa zur gleichen Zeit begannen andere Unternehmen, die Daten der Telekom zu bernehmen und ebenfalls in Form von Telefonauskunft-CD-ROMs auf den Markt zu bringen ("D-Info", "Tele-Info", "KlickTel"). Da die Telekom und die DeTeMedien sich urheber- und wettbewerbsrechtlich rechtswidrig angegriffen f hlten, besch ftigte die Zul ssigkeit der Telefonauskunft-CD-ROMs zunehmend die Gerichte. Teilweise wird sogar von "Telefonbuch-Piraterie" gesprochen . Die Gerichte urteilten unterschiedlich, bis der BGH am 6. Mai 1999 das - vorerst - letzte Wort hatte . Der BGH hatte dabei Anlass und Gelegenheit, erstmals das seit 1.1.1998 geltende Recht zum Schutz von Datenbanken anzuwenden, das auf eine EG-Richtlinie zur ckgeht und in den 87a ff. UrhG Niederschlag gefunden hat.
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