Mit einer wirksamen Selbstanzeige als sogenannter "pers nlicher Strafaufhebungsgrund" wird "t tige Reue" auch nach einem bereits beendeten Delikt mit Straffreiheit honoriert. Das Recht zur strafbefreienden Selbstanzeige besteht bereits seit dem Inkrafttreten der Reichsabgabenordnung im Dezember 1919. Anl sslich einer Entwicklung, die ihren Anfang im Ankauf von Schweizer Steuer-CDs nahm, l ste das steuerstrafrechtliche Selbstanzeigeprivileg eine politische...
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