Eine der grundlegenden Neuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976 war die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Mit ihrer Hilfe sollte ein Schutz von Natur und Landschaft auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden. Eines der Hauptanwendungsgebiete der Eingriffsregelung sind gro r umige Infrastrukturvorhaben, deren Zul ssigkeit regelm ig in einem Planfeststellungsverfahren gepr ft wird. Als Beispiel hierf r wird die Planfeststellung von Bundesfernstra en exemplarisch herausgegriffen. Ziel der Arbeit ist es, ein Modell f r die Integration der Eingriffsregelung in den Entscheidungsprozess der Planfeststellung zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird in einem ersten Teil die Zielrichtung des Naturschutzrechts im allgemeinen und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im besonderen dargestellt. In Teil 2 werden die formellen und materiellen Anforderungen der Planfeststellung dargestellt. Teil 3 widmet sich schlie lich den rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. In Teil 4 werden beide Rechtsgebiete zusammengef hrt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. M rz 2002 nicht unerheblich ver ndert. Die Arbeit geht bereits jetzt in einem Anhang auf diese nderungen ein, auch wenn sie gegenw rtig noch nicht geltendes Recht sind.
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