Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universit?t Frankfurt am Main, Veranstaltung: "Aktuelle Probleme des Gesellschaftsrechts', Sprache: Deutsch, Abstract: Das aktienrechtliche Mehrheitsprinzip gibt einem Teil der Aktion?re bei einem Gesellschaftsbeschlu die M?glichkeit, in die Mitglieds- und Verm?gensinteressen der unterlegenen Minderheit einzugreifen. Um diese Aktion?rsminderheit zumindest vor rechtswidrigen Eingriffen in ihre Interessen zu sch?tzen, steht jedem Aktion?r unter den Voraussetzungen der 245 Nr. 1 bis 3 AktG die Befugnis zu, gegen gesetzes- oder satzungswidrige Beschl?sse Anfechtungsklage zu erheben. Die Anfechtungsklage kann jedoch f?r die Gesellschaft selbst schwerwiegende Auswirkungen haben, wie zum Beispiel, da ein Beschlu gem? 125 ff. FGG nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann, weil eine Anfechtungsklage anh?ngig ist. Dies f?hrt bei konstitutiv wirkenden Eintragungen dazu, da der Beschlu noch nicht rechtlich wirksam werden kann. Da hierdurch wichtige Finanzierungsma nahmen verz?gert oder gar verhindert werden k?nnen, birgt die Anfechtungsklage gerade bei Unternehmens?bernahmen erhebliches Erpressungspotential. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher zun?chst mit den Voraussetzungen f?r eine Anfechtungsklage und den Auswirkungen von mi br?uchlichen Anfechtungsklagen. Danach wird untersucht, auf welche Weise diese mi br?uchlichen Anfechtungsklagen am besten und effektivsten zu verhindern sind. Hierbei wird insbesodnere die Rechtslage nach dem Entwurf des neuen ?bernahmegesetzes ber?cksichtigt.
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