Die Arbeit analysiert die seitens des Reichsjustizministeriums im Zeitraum von 1933-1945 vorgenommenen Methoden zur Lenkung der Strafjustiz. Unter Heranziehung bisher weitgehend unbeachteter Quellen werden schwerpunktm ig dabei die Tagungen der Oberlandesgerichtspr sidenten und Generalstaatsanw lte sowie die sog. Vor - und Nachschauen untersucht.
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