Sonderstatusverh ltnisse sind eine anerkannte dogmatische Figur im Bereich der Grundrechte. Auch in der ffentlichen Aufmerksamkeit spielen sie regelm ig eine Rolle: Darf einer Rechtsreferendarin im Gerichtssaal das Tragen des Kopftuchs verboten werden? Kann einem gl ubigen Sch ler das rituelle Gebet in der Schule untersagt werden? Inwieweit darf ein Beamter seine pers nliche oder gar politische Anschauung im Amt vertreten? Die Arbeit richtet hierbei nicht den ( blichen) Blickwinkel auf die Abwehrdimension der Grundrechte, sondern fragt nach der leistungsrechtlichen Dimension: Ist der Staat aus verfassungsrechtlichen Gr nden gehalten, die Grundrechtsaus bung im Sonderstatus zu gew hrleisten, zu f rdern oder ihr berhaupt erst den n tigen Raum zu erm glichen?
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