Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universit t Kassel, Veranstaltung: Konzernrechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Grunds tzlich sind die Anforderungen an die Lageberichterstattung in den 289 und 315 HGB reglementiert. Dennoch verk rpern die beiden Normen eine Art Mindestanforderungen, welche keine detaillierten Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Komponenten des Lageberichts enthalten. Aus diesem Grund hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) verschiedene Rechnungslegungsstandards konzipiert, um die Ausf hrungen des HGB zu konkretisieren sowie die Gestaltungsspielr ume der Unternehmensberichterstattung zu minimieren. Im Zuge dessen wurde im Dezember 2012 der neue Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) ver ffentlicht, der die Lageberichterstattung aller Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines Lageberichts gem 315 HGB verpflichtet sind oder diesen freiwillig aufstellen, regeln soll. Obwohl die Anwendung des DRS 20 f r die Einzelabschl sse nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird durch den DSR die Beachtung des Standards f r die Erstellung eines Lageberichts gem 289 HGB empfohlen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit sich die Konzernlageberichterstattung durch die Einf hrung vom DRS 20 ver ndern wird. Das Ziel dieser Ausarbeitung besteht vor dem Hintergrund in einer systematischen Darstellung des aktuellen Standards einschlie lich der Analyse seiner wesentlichen Teilbereiche.
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