Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Osnabr ck (Institut f r ffentliches Management ), 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Wasserrecht, das Kommunalverfassungsrecht und das Kommunalabgabenrecht enthalten Regelungen, die bei der Wahl der Rechtsform f r den Betrieb Abwasserbeseitigung zu beachten sind. Diese Vorschriften stehen nicht im Widerspruch zu der im Grundgesetz und in der Nieders chsischen Verfassung normierten institutionellen Garantie der Selbstverwaltung, da diese unter einem Gesetzesvorbehalt steht. Da durch die Regelungen der Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung nicht ausgeh hlt wird, steht dies im Einklang mit der so genannten "Rastede-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts. Sowohl die vom Landesgesetzgeber neu geschaffene Rechtsform der kommunalen Anstalt als auch der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und die GmbH sind als Rechtsform der Abwasserbeseitigung gleicherma en zul ssig. Der Vergleich dieser Rechtsformen f hrt zu dem Ergebnis, dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht die GmbH und die kommunale Anstalt in Bezug auf die Betriebsf hrung Vorteile gegen ber dem Regie- und dem Eigenbetrieb bieten. Im Falle der GmbH unterliegt die als hoheitliche Aufgabe grunds tzlich nicht steuerpflichtige Abwasserbeseitigung allein auf Grund der Rechtsform GmbH der K rperschaftssteuer- und damit auch die Umsatzsteuerpflicht, w hrend die kommunale Anstalt als juristische Person des ffentlichen Rechts nicht der Steuerpflicht unterliegt. Somit ergeben sich bei Durchf hrung der Abwasserbeseitigung durch die kommunale Anstalt als juristische Person des ffentlichen Rechts wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zur GmbH.
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