Der BGH bejahte in seinem Urteil vom 14. Mai 2013, BGHZ 197, 225, die Schutzgesetzeigenschaft von 323c Abs. 1 StGB, dem Prototypen der echten Unterlassungsdelikte.
Diese Arbeit untersucht zun chst die aus der Bejahung der Schutzgesetzeigenschaft resultierende Reichweite der zivilrechtlichen Haftung und deren Beschr nkungsm glichkeiten. Anschlie end wird er rtert, ob sich die Haftung f r echte Unterlassungsdelikte in die bisherige Unterlassungssystematik integrieren l sst. Anhand der gefundenen Erkenntnisse w rdigt der Verfasser umfassend den aktuellen Streitstand zur Schutzgesetzeigenschaft des 323c Abs. 1 StGB und lehnt diese ab. Abschlie end untersucht der Verfasser die bertragbarkeit der dargestellten Ergebnisse auf die weiteren echten Unterlassungsdelikte.
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