Fachbuch aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Fachhochschule Kiel, Veranstaltung: Steuer- und Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erbschaftssteuer ist eine Erlebnisfallsteuer, dies bedeutet vereinfacht nur wer erbt, zahlt sie. Dabei werden die Erben je nach Beziehungsverh ltnis zum Erblasser nach 15 Abs. 1 ErbStG wie folgt in drei Steuerklassen eingeteilt: I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Eltern, Gro eltern, II: Eltern, Gro eltern (wenn nicht in Steuerklasse I), Geschwister, Nichten/Neffen, Schiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner III: alle weiteren Personen 16 Abs. 1 ErbStG setzt dabei bestimmte Freibetr ge, die steuerfrei bleiben: 1. Ehegatten/Lebenspartner: 500.000; 2. Kind/Stiefkind: 400.000; 3. Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000; 4. Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000; 5. sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000; 6. Person aus Steuerklasse II oder III: 20.000 19 Abs. 1 ErbStG gibt die Steuers tze an, welche f r Verm gen oberhalb des Freibetrages gelten. Tabelle 1. liefert hierf r einen berblick ber die Steuers tze (Stand Januar 2013). Mit steigenden Verm gen sinkt zugleich der Steuersatz. Wert des Verm gens ( ber dem Freibetrag) bis: Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 75.000 7 % 15 % 30 % 300.000 11 % 20 % 30 % 600.000 15 % 25 % 30 % 6.000.000 19 % 30 % 30 % 13.000.000 23 % 35 % 50 % 26.000.000 27 % 40 % 50 % ber 26.000.000 30 % 43 % 50 %
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