Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Weltgeschichte - Fr hgeschichte, Antike, Note: 2,7, Universit t Siegen (Alte Geschichte), Veranstaltung: Recht und Gesellschaft in der r mischen Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Werk "de officiis" beschreibt Cicero die Bedeutung der Ehe f r das r mische Staatswesen. Sie sei "seminarium rei publicae", also die Keimzelle des Staates. Ihr galt demzufolge ein selbstverst ndliches ffentliches Interesse. Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Familie f r den Staat und vor allem mit der Frage, inwiefern Kaiser Augustus, mit Hilfe seiner Ehegesetzgebung, die "patria potestas" der r mischen Familienv ter minimiert beziehungsweise au er Kraft gesetzt hat. Schwerpunktm ig sollen hier die Beschl sse der "lex Iulia de maritandis ordinibus" vorgestellt und analysiert werden. Ein Problem der Authentizit t dieses Gesetzes ergibt sich daraus, dass der Gesetzestext nicht in geschlossener Form berliefert ist, er musste hingegen aus verschiedenen literarischen Quellengattungen, sowie epigraphischem Material rekonstruiert werden. Die wichtigsten Quellen sind an dieser Stelle Kommentare sp terer, nicht augusteischer Juristen, deren Umfang Zeugnis von der rechtsallt glichen Bedeutung der lex gibt. Die lex Iulia de maritandis ordinibus ist nach Ernst Baltrusch mit einiger Sicherheit in das Jahr 18 v. Chr. zu datieren, zusammengefasst beinhaltet sie die Pflicht zur Ehe f r alle r mischen B rger innerhalb eines bestimmten Alters und innerhalb eines bestimmten Rahmens.
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