Die Autorin befasst sich mit der deliktischen Au enhaftung der Leitungsorgane in der Kapitalgesellschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit Gesch ftsleiter gegen ber Dritten haften, wenn sie anl sslich ihrer organschaftlichen T tigkeit eine unerlaubte Handlung im Sinne der 823 ff. BGB begehen.
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