Ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb muss von einem qualifizierten Betriebsleiter gef hrt werden. Dies verlangt nach bestimmten Pr senzpflichten des qualifizierten Betriebsleiters, die aber normativ nicht n her definiert werden. Bei den Augenoptikern, H rakustikern, Orthop dieschuhmachern, Orthop dietechnikern und Zahntechnikern handelt es sich um die zulassungspflichtige Gruppe der Gesundheitshandwerke, die als besonders gefahrengeneigt gelten. Welche Pr senzpflichten muss ein qualifizierter Betriebsleiter erf llen, der im Gesundheitshandwerk besch ftigt ist? Der Autor untersucht, ob es spezielle Pr senzpflichten im Gesundheitshandwerk gibt und wie diese gegebenenfalls aussehen.