Das Buch enth lt die erste vollst ndige Darstellung des strafrechtlichen Schutzes des sozialistischen Eigentums in der DDR. Sozialistisches Eigentum war nach dem Selbstverst ndnis der DDR das Volkseigentum, das Eigentum sozialistischer Genossenschaften und das Eigentum ihrer Parteien und Massenorganisationen. Bereits in der SBZ, als f r Angriffe gegen sozialistisches Eigentum noch das RStGB galt, begann sich eine Sonderrechtsentwicklung herauszukristallisieren, die, zun chst gepr gt durch die Stalin- ra, bei Eigentums- und Verm gensdelikten gegen das Volkseigentum h rtere Strafen verlangte als bei Delikten gegen das brige Eigentum. Bereits im Strafrechtserg nzungsgesetz von 1958 ist jedoch von einer erh hten Schutzw rdigkeit des sozialistischen Eigentums nichts mehr zu finden und die Aufspaltung des Eigentumsschutzes im StGB erfolgte nur noch aus propagandistischen Gr nden ohne sonstige strafpolitische Hintergr nde. Der Verfasser konstatiert eine zunehmende Liberalisierung und auch Entpolitisierung der Strafrechtspraxis auf dem untersuchten Gebiet. Im Schlussteil wird die Frage diskutiert, ob und inwieweit das Strafrecht der DDR zum Schutze des sozialistischen Eigentums unrechtsstaatliches Strafrecht war.
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