In zahlreichen Fallkonstellationen des Urkundenstrafrechts ist von zentraler Bedeutung, ob durch die Tathandlung das Recht eines anderen, mit der von der Tat betroffenen Urkunde Beweis zu f hren, beeintr chtigt wird. Inhalt, Voraussetzungen und Grenzen dieses "Beweisf hrungsinteresses" sind aber trotz seiner praktischen Relevanz immer noch weitgehend unklar, obwohl zahlreiche Gerichtsentscheidungen das Thema zumindest am Rande behandeln. In dieser Arbeit versucht der Verfasser, unter Ber cksichtigung der einschl gigen Rechtsprechung die Konturen des "Beweisf hrungsinteresses" deutlicher herauszuarbeiten mit dem Ziel, dem Praktiker eine griffige Definition des Merkmals an die Hand zu geben. Florian Schmitz hat in Heidelberg Rechtswissenschaften studiert und dort seine juristischen Staatsexamina abgelegt. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt t tig; Promotion 2000. Er arbeitet heute in einer internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main. Seine T tigkeitsschwerpunkte sind das Multimedia-Recht mit den Auspr gungen Computerrecht und Internetrecht sowie die Bereiche des Urheberrechts und des Datenschutzrechts. In diesen Gebieten ber t und vertritt er in- und ausl ndische Unternehmen.
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