Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Worms, Veranstaltung: Wirtschaftliches Pr fungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor Einf hrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 29.05.2009 konnte im handelsrechtlichen Jahresabschluss eine sog. Aufwandsr ckstellung gem. 249 Abs. 2 HGB gebildet werden. Danach durften R ckstellungen f r ihre Eigenart nach genauerUmschreibung, dem Gesch ftsjahr oder einem fr heren Gesch ftsjahr zugeordnete Aufwendungen gebildet werden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer H he oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Von praktischer Bedeutung war 249 Abs. 2 HGB a.F. insbesondere f r regelm ig und in gr erem zeitlichem Abstand anfallende General ber-holungen und Instandhaltungsma nahmen oder Gro reparaturen. Nach Einf hrung des BilMoG wurde der 249 Abs. 2 HGB a. F. gestrichen um somit die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften den International Financial Reporting Standards (IFRS) anzugleichen. Nach den IFRS-Vorschriften darf eine R ckstellung f r reine Innenverpflichtungen grunds tzlich nicht gebildet werden. Das Institut der Wirtschaftspr fer (IDW) hat nach der Einf hrung des Bil-MoG einen Hinweis zur Rechnungslegung ver ffentlicht und vertritt die Meinung, dass der sog. "component approach" (Komponentenansatz) nach International Accounting Standards (IAS) 16.43 bis 49 auf das deutsche Handelsrecht Anwendung findet.
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