Die Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte zu sch?tzen, und diese Verpflichtung ergibt sich aus den internationalen ?bereinkommen, die die Staaten ratifiziert haben. Man kann sagen, dass es drei Ans?tze zur Begr?ndung der menschenrechtlichen Verpflichtung gibt.Der erste ist die normative Menschenrechtstheorie, d. h. die menschenrechtliche Verpflichtung beruht auf einer normativen Beziehung zwischen dem Rechtsinhaber und einem Staat.Der zweite Grund ist, dass ein wirksamer Schutz schwierig ist, wenn dem Rechtsinhaber keine Rechtsmittel zur Verf?gung stehen. Diese Rechtsbehelfe sind verf?gbar, wenn der Rechtsinhaber der Gerichtsbarkeit des Staates unterliegt.Der dritte Ansatz ist der sogenannte universalistische Ansatz. Nach diesem Ansatz wird die menschenrechtliche Verpflichtung allein aufgrund der Zugeh?rigkeit zu einem Rechtsraum zum Schutz der Menschenrechte begr?ndet oder wenn der Staat wusste, wissen sollte und die F?higkeit hatte, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.Der universalistische Ansatz beinhaltet auch eine Sorgfaltspflicht in au ergerichtlichen Angelegenheiten.
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