Der GmbH-Gesch ftsf hrer ist bei Abschluss von eigenen Gesch ften zur Gesch ftsf hrung Verbraucher. Der Autor legt durch eine ausf hrliche Darstellung des Verbraucherbegriffs ( 13 BGB) und die bertragung auf die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen zum GmbH-Gesch ftsf hrer dar, dass dies zutrifft.
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