Die gegenw rtige Arbeit gibt in erweiterter Form einen Vortrag wieder, den ich am 25. Januar 1956 vor der Arbeitsgemeinschaft f r Forschung ge- halten habe. Die Grundgedanken hatte ich bereits im Sommersemester 1955 in einer Gastvorlesungder rechtswissenschaftlichen Fakult t der Universit t K ln entwickeln d rfen. Die rechtsvergleichende Arbeit, welche in den letzten Jahren von kon- tinentalen Juristen dem englischen Recht gewidmet worden ist, hat sich fast ausschlie lich dem materiellen Recht zugewandt. Demgegen ber hat eine jahrzehntelange praktische Erfahrung mich zu, der Auffassung gebracht, da Proze recht, Gerichtsverfassung, das Recht des Anwaltsstandes und - last not least - die in unendlich zahlreichen Einzelheiten des allgemeinen und des beruflichen Lebens verankerte berufliche und allgemeine Rechtstradition der vergleichenden Arbeit ein weit wertvolleres Gebiet er ffnen, dessen Er- schlie ung allerdings besondere Schwierigkeiten bereitet, weil hier mit einer nur in Bibliotheken zu leistenden Forschungst tigkeit wenig ausgerichtet werden kann. Zu dieser Erschlie ung eines f r England seit den ausgezeich- neten Arbeiten von Gerland und Mendelssohn-Bartholdy kaum beachteten Feldes einen kleinen Beitrag zu leisten, ist das Ziel dieser Arbeit. Herrn Pr sidenten Professor Nipperdey (K ln), dem ich die Einladung in K ln und Herrn Professor Conrad (Bonn), dem ich die Einf hrung zu der Arbeitsgemeinschaft verdanke, bin ich in besonderem Ma e verbunden. London, M rz 1956 Ernst J. Cohn INHALT Prof. Dr. jur. Ernst joseph Cohn, London Der englische Gerichtstag . 9 Diskussionsbeitr ge von Prof Dr.H.Peters, Kultusministera.D. W.Sch tz, Prof. Dr. E. j. Cohn, Oberlandesgerichtspr sident W.
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