Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: +, Universit?t Wien (Zivilrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sicherung und Einbringlichkeit einer Forderung ist ein sehr zentrales Thema im rechtsgesch?ftlichen Verkehr. Der Verk?ufer bef?rchtet um die ihm zustehenden Zahlungen, vor allem dann, wenn er seine Ware gegen Kredit ver?u ert. Das vom Gesetzgeber vorgesehene Pfand wird vor allem bei beweglichen Sachen immer weniger in Anspruch genommen, um Forderungen zu sichern. Vielmehr hat der Rechtsverkehr andere Methoden und Werkzeuge entwickelt, um Verk?ufer bzw. Gl?ubiger zu sichern. Neben der Sicherungsabtretung von Forderungen, derer sich vor allem Gl?ubiger (z.B. Banken) bedienen, hat sich im Zusammenhang mit Kaufvertr?gen und Kreditkauf vor allem der Eigentumsvorbehalt durchgesetzt, der als solcher, wie bereits oben erw?hnt nicht im Gesetz geregelt ist. Eine Anerkennung durch den Gesetzgeber hat allerdings durch die Einf?hrung der 297a ABGB und 24 Abs 1 Z 9 KschG stattgefunden. Beim Eigentumsvorbehalt, der vor allem beim Kreditkauf von Bedeutung ist, erlangt der K?ufer sofort Gebrauch, bzw. Verf?gungsbefugnis ?ber die Sache (deren Umfang ist noch unten zu er?rtern), Eigent?mer der Sache bleibt allerdings, bis zur Bezahlung der letzen Rate, der Verk?ufer. Da normalerweise der Besitzer einer Sache auch als ihr Eigent?mer vermutet wird (s. 339), sind F?lle, wo Besitzer und Eigent?mer auseinanderfallen insofern problematisch, als das ein objektives Bild nicht den tats?chlichen Gegebenheiten entspricht. Vor allem was die weiteren Verf?gungen ?ber das Vorbehaltsgut durch den K?ufer angeht entstehen hier etliche Probleme, die es gilt in diesem Aufsatz aufzuzeigen.
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