Der sogenannte Beschlussarrest oder auch Beuge- bzw. Ungehorsamsarrest stellt in der jugendrichterlichen Praxis eigentlich ein rgernis dar, denn er wird immer dann relevant, wenn ein verurteilter Jugendlicher oder Heranwachsender die angeordneten Weisungen oder Auflagen nach dem JGG nicht erf llt. Er stellt sozusagen das jugendrechtliche Pendant zur Ersatzfreiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht dar, geht aber in Teilbereichen weit dar ber hinaus, da er sogar bei Ordnungswidrigkeiten wie Schulabsentismus in Betracht gezogen werden kann (vgl. 98 Abs. 2 OWiG). Der Jugendarrest insgesamt stand schon seit den 1970er Jahren in der Kritik. Die Meinungen zwischen Abschaffung und Ausgestaltung im Sinn eines station ren Sozialen Trainingskurses sind innerhalb der Wissenschaft und Praxis nach wie vor gespalten. Der Autorin ist es gelungen, wesentliche neue Erkenntnisse zum Beschlussarrest und der von ihm betroffenen Klientel zusammen zu tragen. berzeugend bleibt die abschlie ende Feststellung: Nach Aussch pfung s mtlicher anderer Mittel bleibt f r den Beschlussarrest damit kaum noch ein Anwendungsbereich mehr. Mit anderen Worten: Er kann ohne Verlust an Effizienz des Jugendstrafrechts abgeschafft werden.
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