Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Ludwig-Maximilians-Universit t M nchen (Juristische Fakult t), Veranstaltung: Methodenlehre des Privatrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Zun chst gilt es die Frage zu stellen, was unter dem Begriff "Methodenlehre" zu verstehen ist und sodann ist, entsprechend dem Thema der Arbeit, eine Verbindung zu Rudolf von Jhering herzustellen. Die Methodenlehre ist in den Rechtswissenschaften omnipr sent, wenn gleich sie nicht "sichtbar" ist. Vielmehr ist die Methodenlehre unabdingbares Instrument der Juristerei, dient sie doch der nachvollziehbaren Begr ndung von Entscheidungen und gew hrleistet so weitestgehend im Verborgenen die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren bei Gesetzgebung, Administrative und Rechtsprechung, Art. 3 I, Art. 20 III GG. Bestandteile der Methodenlehre sind die Wege der Begriffsfindung und das herauskristallisieren von Prinzipien im Rahmen von Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung. Wenngleich Rudolf von Jhering am 17. September 1892 in G ttingen verstorben ist, so wirkt dessen durch rationale Entscheidungsfindung gepr gte Methodik doch bis heute nach, was nicht zuletzt dem Institut der "culpa in contrahendo" zu verdanken ist. Gesamtnote (Arbeit + Seminar): 13 Punkte.
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