Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1, Universit?t St. Gallen (Rechtswissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 4. Oktober 1974 erwarb A. von dem Kunstkenner X. das Bild "Mod?le de Sculpture", unterzeichnet mit dem Namen "Picasso", f?r 25.000 CFR. Der Verk?ufer X. erkl?rte noch am selben Tag, dass er eine Garantie f?r die Echtheit des Gem?l?des ?bernehme. Als sich jedoch 11 Jahre sp?ter am 6. November 1985 die Unechtheit der Zeich?nung herausstellte, weigerte sich die Witwe des inzwischen verstorbenen Verk?u?fers, das Bild gegen Erstattung des Kaufpreises zur?ckzunehmen (BGE 114 II 131 S). Nach dem Schweizer Recht hat der K?ufer grunds?tzlich die M?glichkeit, den Kaufvertrag entweder wegen eines Willensmangels im Sinne von Art. 23 ff. OR anzufechten, oder aber gem?ss Art. 197 ff. OR auf Gew?hrleistung wegen Schlechterf?llung zu klagen. In der vorliegenden Arbeit wird sowohl die Irrtumsanfechtung als auch die Geltendmachung von Gew?hrleistungsanspr?chen aufgezeigt, und anschliessend die Frage er?rtert, ob die viel diskutierte alternative Anwendung dieser beiden Rechtsbehelfe auch rechtens ist und den Interessen der Vertragsparteien gerecht wird.
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