Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Einleitung zum 30 der Abgabenordnung Das Steuergeheimnis ist in der BRD im 4. Abschnitt 30 der Abgabenordnung geregelt. Die Wahrung des Steuergeheimnis stellt ein Grundpfeiler dieser Abgabenordnung dar. Es wird als rechtsstaatliche Grundprinzip betrachtet, wenn auf der einen Seite der Steuerpflichtige seine Verh ltnisse vollst ndig offenbart, andererseits dieser Offenbarungspflicht kein Geheimhaltungspflicht gegen bersteht. Eine Fehlentscheidung der betreffenden Instanzen durch Offenbarung der Verh ltnisse eines Steuerpflichtigen ist unter Strafe gestellt. In meiner Abhandlung zum Steuergeheimnis 30 AO beziehe ich mich zum gr ten Teil auf den Kommentar zum AO von Tibke / Kruse Ausgabe September 1994. Passagen, die ich aus anderer Literatur entnommen habe, werden im Anhang II aufgef hrt. Historischer Entwicklung des Steuergeheimnis Die Grundz ge des heutigen Steuergeheimnis wurden bereits 1906 im Preu ischen Steuerrecht verwirklicht. Im Preu ischen EinkStG 57 vom 19.06.1906 und im Gesetz ber einen au erordentlichen Wehrbeitrag vom 03.07.1913 62 sowie im BesitzStG 82 vom gleichen Tag waren Bestimmungen dar ber enthalten. Ferner wurde schon im Wehrbeitragsgesetz angeordnet, da die Strafverfolgung wegen Verletzung des Steuergeheimnisses nur im gerichtlichen Verfahren stattzufinden hat.
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