A. Einf hrung Die Sozialversicherung bildet neben Versorgung und Sozialhilfe eine der drei gro en S ulen der sozialen Sicherung. Sie unterscheidet sich von der Versor- gung und Sozialhilfe dadurch, da die Mittel im wesentlichen durch Beitr ge, nicht durch Steueraufkommen finanziert werden (wenn auch Bundeszusch sse vorkommen), von der Sozialhilfe ferner dadurch, da die Leistungen nicht von der Bed rftigkeit des Empf ngers abh ngen. Die Bundesrepublik ist ein hochentwickelter Industriestaat mit einer verh lt- nism ig starken Bev lkerungsdichte. Es besteht ein ausgebautes Soziallei- stungssystem. Seine Leistungsf higkeit h ngt u. a. ab von der H he des Volks- einkommens, der Erwerbsstruktur, der Altersgliederung der Gesamtbev lkerung und dem Verh ltnis der Erwerbst tigen zu den Nichterwerbst tigen. J. Entstehung der Sozialversicherung in Deutschland In der Antike und im Mittelalter gab es keine Einrichtungen, die der heutigen Form der Sozialversicherung entsprechen. Aber auch in dieser Zeit waren die Menschen nicht schutzlos. Es gab Selbsthilfeeinrichtungen auf karitativer oder genossenschaftlicher Grundlage oder gemeindliche Hilfskassen. Das Gesetz ber die Vereinigung der Berg-, H tten- und Salinenarbeiter in Knappschaften vom 10. 4. 1854 war die erste landesgesetzliche, ffentlich-rechtliche Arbeiterver- sicherung. Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich orga- nisiert und der Zwang zu ihrer Bildung eingef hrt; die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und die Mindestleistungen der Kassen fest- gelegt. Doch diese L sung war unzureichend, weil sie nur einen Teil der Bev l- kerung betraf.
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