Die Umsatzsteuer soll den Unternehmer wirtschaftlich nicht belasten. Sichergestellt wird dies durch das Recht auf Vorsteuerabzug; gleichzeitig ist aber keine andere Steuer so betrugsanf llig wie die Umsatzsteuer. Die Gew hrung des Rechts auf Vorsteuerabzug steht daher vor allem in grenz berschreitenden Fallgestaltungen stets in dem Spannungsfeld zwischen der konzeptionell erforderlichen vollst ndigen Entlastung des Unternehmers und der Verhinderung von steuerlichem Missbrauch. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Frage, ob das Recht auf Vorsteuererstattung in grenz berschreitenden Fallgestaltungen nach denselben Grunds tzen wie in rein innerstaatlichen Konstellationen zu erfolgen hat oder ob eine potentiell h here Betrugsanf lligkeit die Anwendung abweichender Grunds tze rechtfertigt.
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