Das mitwirkende Verschulden im Zivilrecht wird gemeinhin als spezielle Auspr?gung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstanden. Die Arbeit versucht, den Normbezug des Mitverschuldens am Beispiel der Arzthaftung nachzuweisen. Ausgehend vom versicherungsrechtlichen Begriff der Obliegenheit werden typische Fallgruppen schadensvermeidenden und schadensmindernden Patientenverhaltens entwickelt.
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