Aufgrund der Verflechtung der unterschiedlichen Rechtsregime ist das kommunale Aufsichtsratsmitglied Pflichtenkonflikten ausgesetzt: Es fragt sich zum einen, ob die gesellschaftsrechtliche Weisungsfreiheit durch Weisungsbefugnisse der ffentlichen Hand durchbrochen werden kann. Zum anderen steht der grunds tzlichen Verschwiegenheitspflicht des Mandatstr gers ein Informationsbed rfnis des ffentlichen Gesellschafters gegen ber. Der Autor pr ft in diesem Zusammenhang, ob angesichts der j ngsten Novellierung des Informationsprivilegs der ffentlichen Hand in 394, 395 AktG Restriktionen angezeigt sind. Des Weiteren kommt er zu dem Ergebnis, dass zahlreiche der in den Gemeindeordnungen der L nder angelegten Berichtspflichten dem gesellschaftsrechtlich vorgezeichneten Rechtsrahmen nicht gen gen.
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