Das Schriftformgebot des 550 BGB war seit jeher ein Schlupfloch f r die Vertragsreue. Sowohl Mieter wie auch Vermieter bef rchten in der Praxis regelm ig die Entfristung ihrer langfristigen Mietvertr ge. Nachdem der Bundesgerichtshof die Schriftformheilungsklausel 2017 f r unwirksam erkl rt hat, herrscht Ratlosigkeit, wie dem Missbrauch des Formgebots in Zukunft begegnet werden kann. Dies ist der Anlass, aus dem sich die Autorin mit der Wirksamkeit der Schriftformheilungsklausel und vor allem den Konsequenzen ihrer Ung ltigkeit besch ftigt. Sie untersucht, ob und wie der Formzwang durchbrochen werden kann und gibt in diesem Zusammenhang eine Gestaltungsempfehlung ab. De lege lata sieht die Autorin die einzige effektive M glichkeit in der Vereinbarung einer konkreten Schriftformheilungsklausel. De lege ferenda empfiehlt sie die berarbeitung des Gesetzes und postuliert insofern einen eigenen Reformvorschlag.