Die Arbeit greift den Anlass des CCOO - Urteils des EuGH vom 14.05.2019 auf und bietet einen Vorschlag f r die Anpassung des 16 ArbZG an die unionsrechtlichen Vorgaben. Vorangestellt ist eine Untersuchung der Arbeitszeitbegriffe verschiedener Bereiche, welche aufgrund unterschiedlicher Schutzzwecke und Zielsetzungen voneinander zu trennen sind.
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