English summary: The contractual right to use another person's property is more than just a relative right, which in essence would limit it to the contracting parties. Rather, such an obligatory right does affect any third party because it constitutes an element of property rights and is derived from the property itself. German description: Die Nutzung fremder Sachen auf schuldvertraglicher Grundlage ist zentraler Bestandteil des Rechts- und Wirtschaftslebens. Kernelement dieser Gebrauchsuberlassung ist das obligatorische Nutzungsrecht, das gemeinhin als eine rein relative Befugnis im Verhaltnis zum Vertragspartner verstanden wird. Gleichwohl ist ein absoluter Schutz gegenuber Dritten anerkannt, dies allerdings nur, wenn und weil neben das obligatorische Recht zusatzlich der Sachbesitz tritt. Fur diese Sichtweise fehlt es jedoch an einer uberzeugenden Begrundung: Die faktische Sachherrschaft kann den "dogmatischen Quantensprung" von Relativitat zu Absolutheit nicht erklaren. Uberzeugender ist es, die allgemein akzeptierte These, obligatorische Rechte seien stets relative Rechte, zu hinterfragen und einen Gegenentwurf zu entwickeln: Das obligatorische Nutzungsrecht ist hiernach ein aus dem Eigentum abgeleitetes, absolut wirkendes Herrschaftsrecht.
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