Die Arbeit behandelt das Konkurrenzverh ltnis zwischen der spezialgesetzlichen und der b rgerlich-rechtlichen Prospekthaftung und zeigt, dass historisch-funktional eine Zweiteilung nicht n tig gewesen w re, da eine eineinheitliche spezialgesetzliche L sung zu favorisieren ist. Es folgt ein Vorschlag f r ein Prospekthaftungsgesetz de lege ferenda.
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